Kostenfreie Coronaschnelltests in Teststellen

Auf Basis der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW und der Coronavirus-Testverordnung des Bundes wurden von der Stadt Essen seit dem 10. März Teststellen für kostenfreie PoC-Antigen-Tests ("Coronaschnelltests") eingerichtet. Diese Teststellen bieten sowohl Nachmittags- als auch Wochenendtermine an. Bei einem positiven Schnelltestergebnis muß die Teststelle innerhalb von 10 Stunden einen PCR-Test durchführen.

 

Informationen zu den Teststellen finden Sie hier.

 

Ab Montag verschärfte Maskenpflicht auch in Arztpraxen

Vom 25. Januar und bis zunächst 14. Februar gilt in Nordrhein-Westfalen eine verschärfte Maskenpflicht. Das Land NRW hat in der ab Montag geltenden Corona-Schutzverordnung verfügt, dass in Geschäften, im ÖPNV, während Gottesdiensten und in Arztpraxen sowie vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen eine medizinische Maske getragen werden muss. Medizinische Masken sind im Sinne der Verordnung sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder diesem Standard vergleichbare Masken (KN95/N95). Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen können, dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske nutzen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum Schuleintritt, Kräfte von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz im Einsatz sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie benötigen dafür aber ein ärztliches Zeugnis, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.

 

 

Informationen
zum Corona Virus beim Gesundheitsamt Essen und beim Robert Koch Institut.

Bitte beachten Sie den Notdienstplan.

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